Was bringt Ihnen eine Mitgliedschaft in der LBB e.V.? Nur im Rahmen einer Mitgliedschaft ist für einen Lohnsteuerhilfeverein die Lohnsteuerhilfe gestattet. Diese ist kostenlos, aber es muss ein jährlicher Mitgliedsbeitrag entrichtet werden.
Das können wir für Sie tun
Erstellung der Einkommensteuer- Erklärung. Damit verbunden:
Errechnen des Erstattungsanspruchs Ihrer Lohnsteuer
Vertretung im laufenden Veranlagungsverfahren
Prüfung des Steuerbescheids
unmittelbare Einlegung von Rechtsmitteln bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Erstellung des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Erstellung des Antrags auf Eigenheim-Zulage
Erstellung der Anträge auf Wohnungsbauprämie, Sparzulage, Förderung der Altersvorsoge (Riester-Rente), Kindergeld und auf Nichtveranlagung
Beratung in allen Lohn- und Einkommensteuerfragen
Wahl der Steuerklassen
Anpassung von Vorauszahlungen
"was-wäre-wenn"-Beratung, vor allem bei Teilzeitmodellen, Abfindung, Anschaffungen, Altersteilzeit
bei der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge ("Riester-Rente", "Rürup-Rente", Direktversicherung)
steuerliche Fragen der Eigenheim-Nutzung und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
steuerliche Fragen der Kapitaleinkünfte (Freistellungsaufträge, Nichtveranlagungsbescheinigung)
in Fragen der Rentenbesteuerung
in Fragen des Kindergeldes
steuerlichen Aspekten von sog. Lohnersatzleistungen (Altersteilzeit, Arbeitslosengeld, Kranken- und Verletztengeld, Elterngeld, etc.
Das LBB-Plus
Wir sind immer ganzjährig und am immer gleichen Ort für Sie zur Stelle.
Jeglicher Kontakt mit der Finanzverwaltung läuft über uns. Wir überwachen Ihre Termine, wir nehmen postwendend Rechtsmittel wahr.
Wir arbeiten mit Terminsystem. Sie müssen niemals auf Ihre Beratung warten.
Ihre Steuererklärung ist in der Regel bei Ihrem Besuch fertig gestellt, Sie erhalten, wenn alle Unterlagen vorhanden sind, sofort den Erstattungsbetrag Ihrer Lohnsteuer mitgeteilt.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung im Rahmen des sog. Elster-Verfahres elektronisch. Ihre Daten werden, wenn vollständig, noch in Ihrer Anwesenheit ans Finanzamt übermittelt. Die auf diese Weise erstellten Steuererklärungen werden von den Berliner Finanzämtern und denen aller anderen Bundesländer innerhalb von einem Monat bearbeitet und die Erstattung überzahlter Lohnsteuer vorgenommen.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter der LBBeV. werden laufend intern und extern geschult. Änderungen von Gesetzen und Rechtsprechung finden unmittelbar nach Veröffentlichung Eingang in die tägliche Arbeit.
Der LBB-Beitrag ist steuerlich abzugsfähig
Oft liegt der Unterschied zwischen unserer Tätigkeit und Ihrer eigenständigen Arbeit gar nicht darin, dass uns das Steuerrecht natürlich vertrauter ist als Ihnen. Vielmehr kommt es darauf an, vorhandene Ansprüche auch durchsetzen zu können. Wie viele Steuerpflichtigen scheitern an den Beleganforderungen der Finanzverwaltung. Und wie stellt man seine Ansprüche am besten dar? Wir finden immer einen Weg. Finden Sie Ihren zu uns!