Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer

Was bringt Ihnen eine Mitgliedschaft in der LBB e.V.? Nur im Rahmen einer Mitgliedschaft ist für einen Lohnsteuerhilfeverein die Lohnsteuerhilfe gestattet. Diese ist kostenlos, aber es muss ein jährlicher Mitgliedsbeitrag entrichtet werden.

Das können wir für Sie tun

Erstellung der Einkommensteuer- Erklärung. Damit verbunden:

Errechnen des Erstattungsanspruchs Ihrer Lohnsteuer

Vertretung im laufenden Veranlagungsverfahren

Prüfung des Steuerbescheids

unmittelbare Einlegung von Rechtsmitteln bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Erstellung des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Erstellung des Antrags auf Eigenheim-Zulage

Erstellung der Anträge auf Wohnungsbauprämie, Sparzulage, Förderung der Altersvorsoge (Riester-Rente), Kindergeld und  auf Nichtveranlagung

Beratung in allen Lohn- und Einkommensteuerfragen

Wahl der Steuerklassen

Anpassung von Vorauszahlungen

"was-wäre-wenn"-Beratung, vor allem bei Teilzeitmodellen, Abfindung, Anschaffungen, Altersteilzeit

bei der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge ("Riester-Rente", "Rürup-Rente", Direktversicherung)

steuerliche Fragen der Eigenheim-Nutzung und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

steuerliche Fragen der Kapitaleinkünfte (Freistellungsaufträge, Nichtveranlagungsbescheinigung)

in Fragen der Rentenbesteuerung

in Fragen des Kindergeldes

steuerlichen Aspekten von sog. Lohnersatzleistungen (Altersteilzeit, Arbeitslosengeld, Kranken- und Verletztengeld, Elterngeld, etc.

Das LBB-Plus

Wir sind immer ganzjährig und am immer gleichen Ort für Sie zur Stelle.

Jeglicher Kontakt mit der Finanzverwaltung läuft über uns. Wir überwachen Ihre Termine, wir nehmen postwendend Rechtsmittel wahr.

Wir arbeiten mit Terminsystem. Sie müssen niemals auf Ihre Beratung warten.

Ihre Steuererklärung ist in der Regel bei Ihrem Besuch fertig gestellt, Sie erhalten, wenn alle Unterlagen vorhanden sind, sofort den Erstattungsbetrag Ihrer Lohnsteuer mitgeteilt.

Wir erstellen Ihre Steuererklärung im Rahmen des sog. Elster-Verfahres elektronisch. Ihre Daten werden, wenn vollständig, noch in Ihrer Anwesenheit ans Finanzamt übermittelt. Die auf diese Weise erstellten Steuererklärungen werden von den Berliner Finanzämtern und denen aller anderen Bundesländer innerhalb von einem Monat bearbeitet und die Erstattung überzahlter Lohnsteuer vorgenommen.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter der LBBeV. werden laufend intern und extern geschult. Änderungen von Gesetzen und Rechtsprechung finden unmittelbar nach Veröffentlichung Eingang in die tägliche Arbeit.

Der LBB-Beitrag ist steuerlich abzugsfähig

SEHR GUT
Stiftung Warentest 5/1993
Im Test: 87 Lohnsteuerhilfevereine
Qualitätsurteil: 7 sehr gut, 39 gut

Oft liegt der Unterschied zwischen unserer Tätigkeit und Ihrer eigenständigen Arbeit gar nicht darin, dass uns das Steuerrecht natürlich vertrauter ist als Ihnen. Vielmehr kommt es darauf an, vorhandene Ansprüche auch durchsetzen zu können. Wie viele Steuerpflichtigen scheitern an den Beleganforderungen der Finanzverwaltung. Und wie stellt man seine Ansprüche am besten dar? Wir finden immer einen Weg. Finden Sie Ihren zu uns!